CouncilEurope

Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren

(ETS Nr. 125)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats am 13. November 1987 in Straßburg.

Inkrafttreten : 1. Mai 1992.

Zusammenfassung

Allgemeines Ziel dieses Übereinkommens ist der Tierschutz, vor allem das Wohlergehen von Haustieren, die zum Privatvergnügen und zur Gesellschaft gehalten werden.

Tiere, die zu den bedrohten Arten gehören und durch andere Übereinkommen geschützt sind, insbesondere die Übereinkommen von Washington (1) und Bern (2), sind folglich ausgenommen.

Die Vertragsparteien treffen sich regelmäßig, um die Anwendung des Übereinkommens zu prüfen und es notfalls zu erweitern oder seine Bestimmungen zu verstärken.


(1) Siehe Übereinkommen über den internationalen Handel mit vom Aussterben bedrohten wildlebenden Pflanzen und Tieren, am 3. März 1973 in Washington zur Unterzeichnung aufgelegt.
(2) Siehe Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (ETS Nr. 104).