Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die
im Ministerkomitee des Europarats vertreten sind, am 28. Mai 1970 in Den Haag.
Inkrafttreten : Das Übereinkommen tritt nach drei Ratifizierungen in Kraft.
Zusammenfassung
Ziel des Übereinkommens ist, auf Ersuchen einer Vertragspartei die Rückführung
Minderjähriger zu erlauben, die sich aus einem der in dem Übereinkommen aufgeführten Gründe auf dem Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei befinden.