CouncilEurope

Europäisches Übereinkommen über die Rückführung Minderjähriger

(ETS Nr. 71)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die im Ministerkomitee des Europarats vertreten sind, am 28. Mai 1970 in Den Haag.

Inkrafttreten : Das Übereinkommen tritt nach drei Ratifizierungen in Kraft.

Zusammenfassung

Ziel des Übereinkommens ist, auf Ersuchen einer Vertragspartei die Rückführung Minderjähriger zu erlauben, die sich aus einem der in dem Übereinkommen aufgeführten Gründe auf dem Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei befinden.