Protokoll Nr. 2 zu dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
SEV-Nr. : 152
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 126 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.

Zeichnung Inkrafttreten

Ort : Straßburg
Datum : 4/11/1993

Bedingungen: Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 126. Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV 126 zugeordnet.
Datum : 1/3/2002


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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int