
Dieses Protokoll erstreckt die Reichweite des Übereinkommens auf Schiedsrichter in handelsrechtlichen, bürgerlich-rechtlichen und sonstigen Angelegenheiten sowie auf Geschworene und ergänzt damit die Bestimmungen des Übereinkommens, das die Gerichtsbehörden vor Korruption schützen will.Länder, die das Protokoll ratifizieren, müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um auch die aktive und passive Bestechung von in- und ausländischen Schiedsrichtern und Geschworenen unter Strafe zu stellen.