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Zusatzprotokoll zur Konvention über Menschenrechte und der Biomedizin bezüglich der Transplantation von Menschlichen Organen und Gewebe

(ETS Nr. 186)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Unterzeichner zu Vertrag ETS-Nr. 164 am 24. Januar 2002 in Straßburg.

Inkrafttreten : 1. Mai 2006.

Zusammenfassung

Dieses Protokoll erstreckt die im Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin niedergelegten Grundsätze auf das Gebiet der Organverpflanzung. Das Übereinkommen bezweckt den Schutz der menschlichen Würde und Unversehrtheit sowie der Grundrechte und Grundfreiheiten angesichts des wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritts. Das Zusatzprotokoll enthält allgemeine Grundsätze und besondere Bestimmungen über die Verpflanzung menschlicher Organe und Gewebe zu therapeutischen Zwecken. Die im Protokoll festgehaltenen allgemeinen Grundsätze umfassen den gleichen Zugang von Patienten zu Verpflanzungsdiensten nach Recht und Billigkeit, transparente Regeln für die Zuteilung von Organen, Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsnormen, Verbot von Organspenden zu Gelderwerbszwecken sowie die Pflicht, Spender, Empfänger, medizinisches Personal und die Öffentlichkeit angemessen zu informieren. Besondere Bestimmungen betreffen die Entnahme von Organen lebender oder verstorbener Personen, die Verwendung der entnommenen Organe und Gewebe, das Verbot damit beabsichtigter Gewinnerzielung, die Vertraulichkeit sowie Strafen und Schadensersatz.