CouncilEurope

Übereinkommen über Computerkriminalität

(SEV Nr. 185)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung und für Zugang durch andere Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben am 23. November 2001 in Budapest.

Inkrafttreten : 1. Juli 2004.

Zusammenfassung

Das Übereinkommen ist die erste internationale Vereinbarung über mittels Internet oder sonstiger Computernetze begangene Straftaten. Es betrifft vor allem Verletzungen des Urheberrechts, Betrug per Computer, Kinderpornographie und Verstöße gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen. Das Übereinkommen enthält auch eine Reihe von Ermächtigungen und Verfahrensvorschriften wie etwa zur Suche in Computernetzen und zum Abfangen von Nachrichten. Hauptzweck ist laut der Präambel die Verfolgung einer gemeinsamen Strafrechtspolitik zum Schutz der Gesellschaft vor Straftaten per Computer (sog. cybercrimes), und zwar insbesondere durch entsprechende gesetzliche Regelungen und die Förderung internationaler Zusammenarbeit. Das Übereinkommen ist das Ergebnis vierjähriger Arbeiten von Europaratsexperten, wobei auch Japan, Kanada, die USA und andere Länder, die nicht Mitglied des Europarats sind, mitgewirkt haben. Ergänzend dazu gibt es ein Zusatzprotokoll, das die Veröffentlichung rassistischer oder fremdenfeindlicher Propaganda in Computernetzen unter Strafe stellt.