CouncilEurope

Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

(ETS Nr. 182)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaat-Unterzeichner zu Vertrag ETS-Nr. 30 und für Zugang durch die Nichtmitgliedstaaten, die acceeded zu Vertrag ETS-Nr. 30 haben am 8. November 2001 in Straßburg.

Inkrafttreten : 1. Februar 2004.

Zusammenfassung

Das Protokoll soll die Staaten besser in die Lage versetzen, auf grenzüberschreitende Kriminalität im Lichte sozialer und politischer Entwicklungen in Europa und der technologischen Entwicklung in der Welt zu reagieren. Es will mithin das Übereinkommen von 1959 über Amtshilfe in Strafsachen und sein Zusatzprotokoll von 1978 verbessern und ergänzen. Vor allem soll die Reihe von Situationen, in denen um Amtshilfe nachgesucht werden kann, ausgeweitet werden; Amtsdhilfe soll leichter, schneller und flexibler erfolgen. Außerdem berücksichtigt das Protokoll die Erfordernisse des Datenschutzes bei der Erfassung persönlicher Daten.