CouncilEurope

Europäische Konvention zur Förderung zum freiwilligen übernationalen langzeit Dienst für Jugendliche

(ETS Nr. 175)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die andere Staatspartei zur Europäischen Kulturellen Versammlung, und für Zugang durch die anderen Nichtmitgliedstaaten am 11. May 2000 in Straßburg.

Inkrafttreten : 5 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder.

Zusammenfassung

Das Übereinkommen betrifft Achtzehn- bis Fünfundzwanzigjährige, die als freiwillige Helfer (sog. voluntary service) für drei bis zwölf Monate ins Ausland gehen wollen. Dieser Text bietet die Grundlage dafür, dass junge Freiwillige in Europa einen eigenen Rechtsstatus erhalten. Es handelt sich darum, gewisse Probleme zu lösen, die mit den Rechten und Pflichten freiwilliger Helfer und der verschiedenen beteiligten Partner sowie der entsendenden und aufnehmenden Organisationen zu tun haben (vorherige Information und Ausbildung, Pflicht zur Sozialversicherung, Unterbringung, Urlaub und Taschengeld).

Das Übereinkommen berücksichtigt bereits vorhandene Regelungen und bietet Lösungen für die Probleme und Hindernisse an, auf die junge Leute gestoßen sind, die als freiwillige Helfer ins Ausland gehen wollten. Freiwillige Arbeit im Ausland galt von jeher als gesellschaftlich nützliche Tätigkeit und als sinnvolle Alternative zum sofortigen Eintritt ins heimische Arbeitsleben, zumal junge Menschen auf diese Weise neue Fertigkeiten erwerben können, die ihnen später daheim gesellschaftlich und bei der Arbeitssuche von Nutzen sein können. Das Übereinkommen sieht vor, dass freiwillige Helfer am Schluss ein Zeugnis bekommen, dass die im Rahmen ihrer informellen Weiterbildung erworbenen Fertigkeiten bestätigt.