
Das Protokoll ergänzt das Übereinkommen (ETS Nr. 164) hinsichtlich des Klonens menschlicher Lebewesen. Es verbietet "jeden Eingriff, der darauf gerichtet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist“. Das Protokoll schließt jede Abweichung von seinen Bestimmungen aus.