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Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen

(ETS Nr. 168)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, am 12. Januar 1998 in Paris.

Inkrafttreten : 1. März 2001.

Zusammenfassung

Das Protokoll ergänzt das Übereinkommen (ETS Nr. 164) hinsichtlich des Klonens menschlicher Lebewesen. Es verbietet "jeden Eingriff, der darauf gerichtet ist, ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist“. Das Protokoll schließt jede Abweichung von seinen Bestimmungen aus.