Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats am 5. März 1996 in Straßburg.
Inkrafttreten : 1. November 1998.
Zusammenfassung
Das sechste Protokoll legt die Vorrechte und Immunitäten fest, die den Richtern des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verlauf ihrer Amtszeit sowie bei Reisen in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes gewährt werden.