
Das Zusatzprotokoll sieht eine Stärkung des Rahmenübereinkommens (ETS Nr. 106) vor, indem es unter bestimmten Bedingungen das Recht der Gebietskörperschaften, Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit abzuschließen, ausdrücklich anerkennt: Es erkennt nach innerstaatlichem Recht Maßnahmen und Entscheidungen als gültig an, die im Rahmen der Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit getroffen werden; ferner die Rechtspersönlichkeit der kraft Vereinbarung gegründeten Organe für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Als allgemeiner rechtlicher Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gemeinden / Regionen in Europa sind das Rahmenübereinkommen und sein Protokoll den neuen Mitgliedsstaaten bei der Durchführung ihrer Regierungsreformen von Nutzen.