CouncilEurope

Protokoll Nr. 2 zu dem Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

(ETS Nr. 152)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind, am 4. November 1993 in Straßburg.

Inkrafttreten : 1. März 2002.

Zusammenfassung

Das Protokoll Nr. 2 zum Übereinkommen (ETS Nr. 126) führt technische Änderungen ein. So wird es möglich, Mitglieder des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) zu Wahlzwecken in zwei Gruppen einzuteilen um sicherzustellen, daß die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses alle zwei Jahre neu gewählt wird. Das Protokoll sieht ebenfalls vor, daß die Mitglieder des CPT zweimal statt nur einmal wiedergewählt werden können.