
Das Protokoll erweitert den Anwendungsbereich des Übereinkommens (ETS Nr. 87) auf bestimmte Aspekte der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Tierzucht, insbesondere auf dem Gebiet der Biotechnologie und der Tierschlachtung im landwirtschaftlichen Betrieb. Gleichzeitig paßt es einige Bestimmungen des Übereinkommens an die Weiterentwicklung in der Tierhaltung an.