CouncilEurope

Änderungsprotokoll zu dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

(ETS Nr. 145)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die das Übereinkommen unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind, und die Europäische Union am 6. Februar 1992 in Straßburg.

Inkrafttreten : Das Protokoll tritt in Kraft, sobald es von allen Parteien des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen ratifiziert is.

Zusammenfassung

Das Protokoll erweitert den Anwendungsbereich des Übereinkommens (ETS Nr. 87) auf bestimmte Aspekte der jüngsten Entwicklungen im Bereich der Tierzucht, insbesondere auf dem Gebiet der Biotechnologie und der Tierschlachtung im landwirtschaftlichen Betrieb. Gleichzeitig paßt es einige Bestimmungen des Übereinkommens an die Weiterentwicklung in der Tierhaltung an.