CouncilEurope

Protokoll zur Änderung der Europäischen Sozialcharta

(ETS Nr. 142)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die die Charta unterzeichnet haben, am 21. Oktober 1991 in Turin.

Inkrafttreten : Das Protokoll tritt nach seiner Ratifizierung durch alleVertragsparteien der Charta in Kraft.

Zusammenfassung

Das Änderungsprotokoll stellt eine erhebliche Verbesserung des Kontrollmechanismus der Charta (ETS Nr. 35) dar. Es klärt die jeweiligen Zuständigkeiten der beiden wichtigsten Kontrollorgane, nämlich des Ausschusses unabhängiger Sachverständiger (einem Organ mit einer begrenzten Zahl unabhängiger Persönlichkeiten) und des Regierungsausschusses (bestehend aus Vertretern der Vertragsparteien). Gleichzeitig wird die politische Rolle des Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats besser zur Geltung gebracht. Schließlich wird auch die Beteiligung der Sozialpartner und der nichtstaatlichen Organisationen gestärkt.