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Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten

(ETS Nr. 138)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Kulturabkommens am 6. November 1990 in Rom.

Inkrafttreten : 1. Januar 1991.

Zusammenfassung

Das Übereinkommen will die Freizügigkeit der Studenten im Lauf ihres Studiums erleichtern.

Es stellt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung einer Studienzeit an einer ausländischen Hochschule durch die Heimathochschule eines Studenten dar, auch wenn das Studium noch nicht abgeschlossen wurde. Diese Anerkennung erfordert eine vorherige Vereinbarung zwischen den beiden betroffenen Hochschulen.