
Das Übereinkommen will die Freizügigkeit der Studenten im Lauf ihres Studiums erleichtern.
Es stellt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung einer Studienzeit an einer ausländischen Hochschule durch die Heimathochschule eines Studenten dar, auch wenn das Studium noch nicht abgeschlossen wurde. Diese Anerkennung erfordert eine vorherige Vereinbarung zwischen den beiden betroffenen Hochschulen.