CouncilEurope

Übereinkommen gegen Doping

(ETS Nr. 135)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die anderen Vertragsparteien des Europäischen Kulturabkommens und die Nichtmitgliedsstaaten, die an der Ausarbeitung des Übereinkommens mitgewirkt haben, am 16. November 1989 in Straßburg.

Inkrafttreten : 1. März 1990.

Zusammenfassung

Das Übereinkommen legt verbindliche Normen im Hinblick auf eine Harmonisierung der Vorschriften gegen Doping fest. Es handelt sich unter anderem um

– die Einschränkung der Möglichkeit, sich Drogen wie anabole Steroide zu beschaffen und sie zu benutzen;

– die Hilfe bei der Finanzierung von Dopingtests;

– die Herstellung einer Verbindung zwischen der strikten Anwendung der Antidoping-Vorschriften und der Gewährung von Zuschüssen für Sportverbände sowie einzelne Sportler beiderlei Geschlechts;

– regelmäßige Dopingkontrollen bei und außerhalb von Wettkämpfen, auch in anderen Ländern.

Das Übereinkommen enthält eine Bezugsliste der verbotenen Wirkstoffe. Eine eigens zu diesem Zweck gebildete Kontrollgruppe überprüft diese Liste in regelmäßigen Abständen und verfolgt die Anwendung des Übereinkommens.