
Das Zusatzprotokoll erweitert die in der Europäischen Sozialcharta (ETS Nr. 35) garantierten Rechte insbesondere um folgende Rechte:
- das Recht des Arbeitnehmers auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts;
- das Recht der Arbeitnehmer auf Information und Anhörung im Betrieb;
- das Recht der Arbeitnehmer auf Beteiligung an der Festlegung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Betriebsklimas;
- das Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz.