CouncilEurope

Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta

(ETS Nr. 128)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die die Charta unterzeichnet haben, am 5. Mai 1988 in Straßburg.

Inkrafttreten : 4. September 1992.

Zusammenfassung

Das Zusatzprotokoll erweitert die in der Europäischen Sozialcharta (ETS Nr. 35) garantierten Rechte insbesondere um folgende Rechte:

- das Recht des Arbeitnehmers auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts;

- das Recht der Arbeitnehmer auf Information und Anhörung im Betrieb;

- das Recht der Arbeitnehmer auf Beteiligung an der Festlegung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Betriebsklimas;

- das Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz.