
Das Übereinkommen sieht die Einrichtung eines internationalen Ausschusses (Europäischer Ausschuß zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) vor, der ermächtigt ist, alle Orte zu besuchen, an denen sich Personen befinden, deren Freiheit durch eine öffentliche Behörde entzogen ist. Der Ausschuß, der sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt, kann Empfehlungen abgeben und Verbesserungen vorschlagen mit dem Ziel, den Schutz der besuchten Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe notfalls zu verstärken.
Diese vorbeugende und außergerichtliche Einrichtung stellt eine wichtige Ergänzung zu dem im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS Nr. 5) bereits bestehenden Schutzsystem dar.