Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe
(ETS Nr. 114)
Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die die Konvention unterzeichnet haben, am 28. April 1983 in Straßburg.
Inkrafttreten : 1. März 1985.
Zusammenfassung
Das Protokoll Nr. 6 betrifft die Abschaffung der Todesstrafe.