CouncilEurope

Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften

(ETS Nr. 106)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats am 21. Mai 1980 in Madrid.

Inkrafttreten : 22. Dezember 1981.

Zusammenfassung

Das Übereinkommen soll den Abschluß von Verträgen zwischen Regionen und Gemeinden in Grenzgebieten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten fördern und erleichtern. Solche Abkommen können sich unter anderem auf die regionale Entwicklung, den Umweltschutz, den Ausbau von Infrastrukturen und öffentlichen Diensten usw. bis hin zur Gründung grenzüberschreitender Gemeinde- oder Zweckverbände erstrecken.

Um der Vielfalt der Rechts- und Verfassungssysteme der Mitgliedsstaaten des Europarats Rechnung zu tragen, bietet das Übereinkommen eine ganze Reihe von Modellverträgen an, die es den Gemeinden, Regionen und Staaten ermöglichen, für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit den für sie am besten geeigneten Rahmen zu wählen.

Kraft des Übereinkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, sich zu bemühen, Hindernisse der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beseitigen und den Gemeinden, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten, die gleichen Vorteile einzuräumen wie im Fall der innerstaatlichen Zusammenarbeit.