CouncilEurope

Europäisches Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen

(ETS Nr. 70)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats am 28. Mai 1970 in Den Haag.

Inkrafttreten : 26. Juli 1974.

Zusammenfassung

Durch das Übereinkommen erhält jede Vertragspartei die Befugnis, eine in einem anderen Vertragsstaat verhängte Strafe zu vollstrecken, vorausgesetzt, daß der ersuchende Staat einen Antrag auf Vollstreckung stellt, daß die Handlung, derentwegen die Strafe verhängt worden ist, auch nach dem Recht des ersuchten Staates strafbar ist und das Urteil des ersuchenden Staates endgültig und vollstreckbar ist.

Eines der wichtigen Ziele des Übereinkommens ist es, die Resozialisierung von straffällig gewordenen Personen zu fördern.