
Das Übereinkommen legt zwingende Normen für Raum, Lüftung und Hygiene, Transportmittel, Nahrung und Wasser, Be- und Entladen von Tieren und tierärztliche Betreuung für den internationalen Tiertransport fest.
Das Zusatzprotokoll (ETS Nr. 103) ändert das Übereinkommen ab, damit die Europäische Union durch Unterzeichnung Vertragspartner dieses Übereinkommens werden kann.