CouncilEurope

Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente

(ETS Nr. 47)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats am 27. November 1963 in Straßburg.

Inkrafttreten : 1. August 1980.

Zusammenfassung

Ziel der Konvention ist es, die Bedingungen zu vereinheitlichen, die erforderlich sind, damit ein Erfindungspatent von jeder Vertragspartei erteilt werden kann, und die von den Gerichten bei der Festlegung des Schutzbereichs des Patents zu beachtenden Kriterien zu bestimmen.