Vertrag ausgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats
am 6. März 1959 in Straßburg.
Inkrafttreten : 15. März 1963.
Zusammenfassung :
Das dritte Protokoll enthält Bestimmungen bezüglich des Wiedereingliederungsfonds
für nationale Flüchtlinge und Bevölkerungsüberschüsse (seit 1989 genannt Sozialentwicklungsfonds des Europarats).