
In diesem Abkommen garantiert jede Vertragspartei den Staatsangehörigen der anderen Parteien folgende Vorteile: Erleichterung des längeren oder dauernden Aufenthalts auf seinem Hoheitsgebiet; Garantien gegen mögliche Ausweisung; gleiche Behandlung wie die Staatsangehörigen bei Besitz und bürgerlichen Rechten; rechtlichen und gerichtlichen Schutz und das Recht, unter bestimmten in der Konvention festgelegten Bedingungen erwerbstätig zu sein (Industrie, Handel, Finanzwesen und Landwirtschaft, Handwerk und freie Berufe).