CouncilEurope

Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse

(SEV Nr. 15)


Vertrag ausgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats am 11. Dezember 1953 in Paris.

Inkrafttreten : 20. April 1954.

Zusammenfassung

Mit dieser Konvention erkennen die Vertragsparteien für die Zulassung zu ihren eigenen wissenschaftlichen Hochschulen, falls diese Zulassung der staatlichen Kontrolle unterliegt, die Gleichwertigkeit der im Gebiet jeder anderen Vertragspartei erteilten Hochschulzugangsberechtigungen an.