CouncilEurope

Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

(SEV Nr. 9)


Vertrag ausgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats, die die Konvention unterzeichnet haben, am 20. März 1952 in Paris.

Inkrafttreten : 18. Mai 1954.

Zusammenfassung

Das Zusatzprotokoll zur Konvention (SEV Nr. 5) fügt den nach der Konvention geschützten Rechten neue Grundrechte hinzu: das Recht auf Achtung des Eigentums, das Recht auf Bildung und das Recht auf freie und geheime Wahlen.

Das Protokoll ist nach den Bestimmungen des Protokolls Nr. 11 zur Konvention (SEV Nr. 155) als von seinem Inkrafttreten am 1. November 1998 verbessert worden.