
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europarat haben sich auf eine Aktualisierung das 1988 Übereinkommen (SEV Nr. 127), die den Staaten im Rahmen der internationalen Bemühungen im Kampf gegen den transnationalen Steuerbetrug dabei helfen soll, ihr Steuerrecht besser anzuwenden.
Das Protokoll sieht unter anderem den Austausch von Informationen, multilaterale gleichzeitige Steuerprüfungen, die Zustellung von Dokumenten und die transnationale Zusammenarbeit bei der Steuererhebung vor, wobei die nationale Souveränität und die Rechte der Steuerzahler respektiert und Garantien zum Schutz der Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen gegeben werden.