CouncilEurope

Zusatzprotokoll zur Konvention über Menschenrechte und Biomedizin betreffend der Gentests zu gesundheitlichen Zwecken

(SEV Nr. 203) English

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Unterzeichner zu Vertrag ETS-Nr. 164 am 27. November 2008 in Straßburg.

Inkrafttreten : 5 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder.

Zusammenfassung

Die biologische und medizinische Forschung hat im Bereich der menschlichen Gesundheit bemerkenswerte Fortschritte erzielt. Die schnellen Entwicklungen haben dazu geführt, dass der Europarat, die ethischen und rechtlichen Aspekte der Anwendung von Gentechnik, insbesondere von Gentests, bedenken muss und Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte ausarbeitet.

Das neue Protokoll beinhaltet Grundsätze, die sich unter anderem auf die Genforschung, Vorabinformation sowie Zustimmung und Genberatung bezieht. Es legt allgemeine Vorschriften zur Durchführung von Gentests fest und behandelt zum ersten Mal auf internationaler Ebene das Thema direkter Zugang zu Gentests, für die in naher Zukunft eine kommerzielles Angebot entstehen kann. Des Weiteren spezifiziert das Protokoll die Bedingungen unter denen die Test bei Personen durchgeführt werden, die ihre Zustimmung nicht geben können. Ebenfalls abegdeckt ist der Schutz der Privatsphäre und das Recht auf Informationen, die durch die Durchführung von Gentests gesammelt wurden. Außerdem berücksichtigt das Protokoll das sogenannte Genscreening.