CouncilEurope

Rahmenkonvention des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

(SEV Nr. 199)

Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarats am 27. Oktober 2005 in Faro.

Inkrafttreten : 1. Juni 2011.

Zusammenfassung

Diese Rahmenkonvention reflektiert die Verlagerung von der Frage, warum und für wen das Kulturerbe Wertschätzung erfahren soll, hin zur Frage, warum und wie es bewahrt werden soll und nach welchem Verfahren. Der Text geht von der Idee aus, dass das Wissen und der Nutzen des Kulturerbes ein Recht der Bürgerinnen und Bürger ist, am kulturellen Leben – wie in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung festgehalten – teilzunehmen.

Dieser Text versteht das Kulturerbe sowohl als Ressource für die menschliche Entwicklung dar, als auch für die Steigerung der kulturellen Diversität sowie der Förderung des interkulturellen Dialogs, zudem als Teil eines Modells für eine ökonomische Entwicklung, das auf den Prinzipien nachhaltiger Nutzung von Ressourcen beruht. In dieser Hinsicht fällt es unter die beim 3. Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europrates im Mai 2005 festgesetzten Prioritäten.