Änderungsprotokoll zu dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
SEV-Nr. : 171
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 132 zugeordnet und ist zur Annahme nicht mehr offen.
Zeichnung
Inkrafttreten
Ort : Straßburg
Datum : 1/10/1998
Bedingungen: Annahme durch Teilnehmer am Abkommen SEV 132. Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV 132 zugeordnet.
Datum : 1/3/2002