Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention geändert werden
SEV-Nr. : 055
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 005 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.
Zeichnung
Inkrafttreten
Ort : Straßburg
Datum : 20/1/1966
Bedingungen: Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 005.
Datum : 20/12/1971