Protokoll Nr. 8 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
SEV-Nr. : 118
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 005 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.

Zeichnung Inkrafttreten

Ort : Wien
Datum : 19/3/1985

Bedingungen: Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 005.
Datum : 1/1/1990


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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int