Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
SEV-Nr. : 164
Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten, die Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben, die an seiner Weiterentwicklung und durch die Europäische Union, und für Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten
Zeichnung
Inkrafttreten
Ort : Oviedo
Datum : 4/4/1997
Bedingungen: 5 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder.
Datum : 1/12/1999