Europäisches Übereinkommen über die an Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
SEV-Nr. : 161
Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates
Zeichnung
Inkrafttreten
Ort : Straßburg
Datum : 5/3/1996
Bedingungen: 10 Ratifizierungen wenn die SEV 155 in Kraft getreten ist oder am Eingangsdatum des in Krafttretens von SEV 155 in gegenteiligem Fall.
Datum : 1/1/1999