Protokoll Nr. 11 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, über die Umgestaltung des durch die Konvention eingeführten Kontrollmechanismus
SEV-Nr. : 155
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 005 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.

Zeichnung Inkrafttreten

Ort : Straßburg
Datum : 11/5/1994

Bedingungen: Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 005.
Datum : 1/11/1998


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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int