Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Blutgruppenbestimmung
SEV-Nr. : 111
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 039 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.
Zeichnung
Inkrafttreten
Ort : Straßburg
Datum : 1/1/1983
Bedingungen: Stillschweigende Annahme durch Teilnehmer am Abkommen SEV 039. Zu beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen STE 039 zugeordnet.
Datum : 1/1/1985