Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention geändert werden
SEV-Nr. : 055
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 005 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.

Zeichnung Inkrafttreten

Ort : Straßburg
Datum : 20/1/1966

Bedingungen: Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 005.
Datum : 20/12/1971


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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int