Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen
SEV-Nr. : 054
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 034 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.
Zeichnung
Inkrafttreten
Ort : Straßburg
Datum : 22/1/1965
Bedingungen: Ratifizierung durch Teilnehmer am Abkommen SEV 034. Zu Beginn des in Krafttretens das vorliegende Protokoll gehört ungedingt zum Protokoll SEV 054.
Datum : 24/3/1965