Protokoll Nr. 2 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit zur Erstattung von Gutachten übertragen wird
SEV-Nr. : 044
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 005 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.
Zeichnung
Inkrafttreten
Ort : Straßburg
Datum : 6/5/1963
Bedingungen: Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 005.
Datum : 21/9/1970