Zusatzprotokoll zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen
SEV-Nr. : 113
Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 034 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen.

Zeichnung Inkrafttreten

Ort : Straßburg
Datum : 21/3/1983

Bedingungen: Ratifizierung durch Teilnehmer am Abkommen SEV 034. Zu Beginn des in Krafttretens das vorliegende Protokoll gehört ungedingt zum Protokoll SEV 054.
Datum : 1/1/1985


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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int